Aretaios

Praxis für Naturheilkunde

Patienteninformationen und Honorarvereinbarung

Im Normalfall übernehmen die gesetzlichen Kranken- und Ersatzkassen keine Behandlungskosten für naturheilkundliche Therapieverfahren.

Grundsätzlich empfiehlt es sich vor Aufnahme einer Therapie Ihre privaten Versicherungsbedingungen nachzulesen und Kontakt mit der Versicherung aufzunehmen, um eine Kostenübernahme abzuklären.

Wenn Ihre Krankenkasse die Kosten für eine Therapie nicht übernimmt oder Sie aus anderen Gründen eine Behandlung als Selbstzahler wünschen, müssen Sie die Kosten für die Behandlung selbst übernehmen.

Die Kosten können aber gegebenenfalls als außergewöhnliche Belastungen steuerlich geltend gemacht werden.

Meine Leistungen als Heilpraktikerin sind nach § 4 Nr. 14 Buchstabe a UStG von der Umsatzsteuer befreit.

 

Privatkrankenversicherte

Privatkrankenkassenversicherte sollten genau in Ihren Versicherungsunterlagen prüfen, wie der Leistungsträger die Erstattung der Heilpraktikerkosten übernimmt.                     Grundsätzlich können sich Privatkrankenkassenversicherte an der GebüH orientieren. 

Beihilfeversicherte

Beihilfeversicherte können sich an der GebüH orientieren.

Versicherte der Postkrankenkasse B können sich an der GebüH orientieren.           Allerdings streicht die Beihilfe immer mehr Leistungen aus den Erstattungstabellen. Bitte klären Sie ggf. die Details mit Ihrer Beihilfestelle. 

Zusatzversicherte

Patienten, die in der gesetzlichen Krankenversicherung versichert sind, mit einer zusätzlichen privaten Krankenversicherung, die den Heilpraktiker mit einschließt, müssen aus Ihren Versicherungsunterlagen entnehmen, wie Ihre Bedingungen gestaltet sind.

Je nach Versicherer variieren die Leistungen von einer Erstattung aller Heilpraktikerkosten, bis zu einem bestimmten Höchstbetrag, oder auch einer Erstattung eines Prozentsatzes der Heilpraktikerkosten bis zu einem Höchstbetrag. 

Bitte beachten Sie, dass die Privaten Krankenkassen und die Beihilfen nur bis zum Höchstsatz der "Gebührenordnung für Heilpraktiker" (GebüH) erstatten.

Eine eventuelle Differenz zu meiner Liquidation ist als private Leistung vom Patienten zu begleichen.

Gesetzlich Krankenversicherte

Die Leistungsträger der gesetzlichen Krankenkassen dürfen nur - durch die rechtlichen Bestimmungen, denen sie unterliegen - mit Ärzten, und anderen medizinischen Einrichtungen, mit denen sie Verträge und Vereinbarungen über die Kassenärztliche Vereinigung getroffen haben, abrechnen. Nur in Sonderfällen kann, wenn die gängigen anerkannten schulmedizinischen Methoden versagen, mit einem Attest eines unabhängigen Arztes eine Ausnahme gemacht werden, die im Einzelfall entschieden wird.
Ansonsten müssen die Mitglieder der gesetzlichen Krankenkassen die Heilpraktikerkosten selbst übernehmen.

 

Bezahlung:
Alle Patienten erhalten nach Behandlung eine ordentliche Rechnung, die möglichst innerhalb von 14 Tagen in bar oder per Überweisung zu begleichen ist.

Die berechneten Leistungen können Sie aber auch in der Praxis bequem per EC-Cash oder in bar begleichen.

Grundlagen der Abrechnung für Heilpraktiker
Für Heilpraktiker gibt es keine rechtlich bindende Gebührenordnung, deshalb sind sie grundsätzlich in der Kalkulation ihrer Honorarhöhe frei. Als Orientierungshilfe gibt es das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker (GebüH), in dem Leistungen des Heilpraktikers aufgelistet worden sind. Der wiedergegebene Preisrahmen wurde durch eine statistische Umfrage, in der alle Heilpraktiker eingebunden waren, ermittelt. 1985 wurde zum letzten Mal ein GebüH von den Heilpraktiker-Verbänden herausgegeben und mit Leistungen und Honorarrahmen versehen, die der Auswertung der zuvor durchgeführten Umfrage entsprechen. Damit wurde das GebüH von 1977 abgelöst. Die ausgestalteten Regularien spiegeln geltendes Recht (BGB) und wurden sensibel nach Absprache mit Kostenträgern erarbeitet. Nur so wurde das GebüH 1985 Gegenstand der Leistungszusage der PKV und der Beihilfe. Die Gebühren entsprechen somit dem Stand von 1985!

Quelle: http://www.bdh-online.de

Das Gebührenverzeichnis für Heilpraktiker können Sie im Internet einsehen, z.B. unter:

www.udh-nrw.de/GebüH